Fahrerschulung digitales Kontrollgerät (VO 165/2014)
Fahrerschulung digitales Kontrollgerät
- Ausbildung nach geltenden Regeln der Technik
- Praxisnahe und anschauliche Ausbildung für jeden Wissensstand
- Verantwortungsbewusste Durchführung in kleinen Gruppen
INFORMATIONEN:
Das vollständige Inkrafttreten der neuen Kontrollgeräte-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zum 2. März 2016 sorgt seit mehreren Wochen für große Aufmerksamkeit. Im Kern steht die konkreter formulierte Schulungsverpflichtung in Art. 33, die nun von „unterweisen” und „schulen“ spricht, wo vorher nur „anweisen“ stand.
Obwohl klar ist, dass damit keine neue Schulungsverpflichtung entsteht (bereits Urteile aus den 80er-Jahren weisen in diese Richtung), wird doch deutlich, dass es der Gesetzgeber es nun wirklich ernst meint mit den Schulungen, Nachweisen und der Haftung.
Die Diskussion um die Weiterbildung nach dem BKrFQG – insbesondere, ob diese den Anforderungen des Art. 33 genügt – ist hierbei ein sehr wichtiger Teilaspekt.
Meinungen gehen hier weit auseinander. Die einen verneinen dies, weil sich die eine Pflicht an den Fahrer, die andere an den Unternehmer richtet. Andere vertreten die Ansicht, die Frage stelle sich erst gar nicht, da der Unternehmer den Fahrer bereits aufgrund seiner arbeitsschutzrechtlichen Pflichten in die technische Ausstattung des Fahrzeuges einweisen muss.
BILDUNGSZIEL:
Ziel ist es, den Teilnehmern das digitale Kontrollgerät selbst und Abläufe der täglichen Nutzung verständlich zu machen. Häufig haben Bedienungsfehler, wie zum Beispiel ein fehlender oder unrichtiger Nachtrag weitreichende Konsequenzen.
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen
- Aufbau der Kontrollgeräte
- Kartenarten
- Tätigkeiten zu Schichtbeginn bzw. Ende
- Aktivitäten unterwegs
- Kontroll- und Mitführpflichten
- Ausdrucke
Dauer:
ca. 4-6 Stunden
Abschluss:
Teilnahmezertifikat
Preis:
99 €